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Alt 05. Juni 2012, 12:23   #1
DeViL
 
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Dunkler Templer
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Resturlaubsanspruch nach Kündigung

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Hi,

kennt sich hier jemand gut damit aus?

Folgender Fall: Kündigung durch Arbeitnehmer zum 31.07., keine Probezeit mehr, 20 Tage Jahresurlaub, kein Tarifvertrag.

Wie hoch ist da der Urlaubsanspruch? Gesamter Jahresurlaub oder nur bis zum 31.07.?

Danke schon mal.

edit: Im Arbeitsvertrag heißt es: "Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viel Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war."

Schließt das jetzt aus, dass man den vollen Jahresurlaubsanspruch hat?
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zuLu - The TriBe

Geändert von DeViL (05. Juni 2012 um 12:47 Uhr)
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Alt 05. Juni 2012, 12:47   #2
Bootdiskette
 
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Zergling
 
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Natürlich nur anteilig für sieben von zwölf Monaten. Also 11,66 Urlaubstage.
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fickt euch.
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Alt 05. Juni 2012, 12:50   #3
DeViL
 
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Dunkler Templer
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Finde ich nicht so natürlich, wenn ich das lese:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesu...auf_Vollurlaub

Nur wird das dann durch den Satz im Arbeitsvertrag ausgehebelt?
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zuLu - The TriBe
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Alt 05. Juni 2012, 13:02   #4
Bootdiskette
 
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Hm, ich hatte nicht an das mit der Probezeit gedacht. Kenne nur einen Fall wo es in der Probezeit war, und da gabs dann auch nur anteilig. Afaik ist es im öffentlichen Dienst generell anteiliger Urlaub proportional zur Beschäftigungszeit, was dafür sprechen würde, dass es im Arbeitsvertrag in Widerspruch zum BUrlG geregelt sein kann.
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Alt 05. Juni 2012, 13:36   #5
trueknight
 
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trueknight eine Nachricht über ICQ schicken trueknight eine Nachricht über MSN schicken
Warum genau solltest du vollen Urlaub für ein volle Jahr bekommen das du nicht voll arbeitest ?
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Zitat:
Zitat von Kuma Beitrag anzeigen

Wie sie sicher vor lauter Empörung ne Palette Kinder Pingui gegessen hat.
trueknight ist offline  
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Alt 05. Juni 2012, 13:47   #6
Teegetraenk
 
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Anspruch hast du nur auf den Anteil des obligatorischen Jahresurlaubs, sprich je nach Zeitpunkt der Kündigung auf den gesetzlich zugesicherten Urlaub. Die meisten Arbeitsverträge beinhalten jedoch deutlich mehr Urlaub, der sog. überobligatorische Urlaub. Hier wirds dann komplizierter und betrifft ev. die Begleitumstände der Kündigung usw.
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Zitat:
Zitat von Shihatsu Beitrag anzeigen
ich habe durch dieses topic dinge gelernt die ich nicht lernen wollte.

Ihr seid nüchtern einfach nicht zu ertragen!
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Alt 05. Juni 2012, 15:09   #7
TioZ
 
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Adler
 
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Beiträge: 693
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Abgesehen von Pivos korrektem Einwand bzgl. überobligatorischem Urlaub, würde ich auch von einem anteiligen Urlaub ausgehen. Soweit ich weiß kann das Unternehmen den Urlaub dann auch ans Ende der Beschäftigung setzen (also bei 7/12 dann zwingend Urlaub vom ~20.07. an - jetzt je nach WE, ka).

Würde allerdings bei einer normalen Kündigung davon ausgehen, dass der überobligatorische Urlaub auch anteilig berechnet wird. Ich habe ein Unternehmen mal in der Probezeit verlassen und konnte auch dort anteilig den Urlaub ganz normal noch zum Ende nehmen.
__________________
Zitat:
Original geschrieben von iv.MaMMuT
Das hier stimmt echt gut, ich bin im Schweden geboren und aufgewechst, und es tut mir wirklich leid wenn meine Kumpels tieren ficken... Wenn die nicht eine geile mädchen in der Stadt finden, dann fahren sie zu der Nächste bauernhof und bezahlt 10-15 euro zu dem Bauern. Dann ficken die Kühe, es bildet mich krank. Das ist natürlich hier in Schweden, und die sind stoltz daran... Die essen faul fischen, und spricht mit die Elchen...
Zitat:
Original geschrieben von CoNteMpTone
ich steck ihr den finger in den arsch und ihr gefällts, sie sagt "du frecher"
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Alt 05. Juni 2012, 16:36   #8
Bootdiskette
 
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Zergling
 
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Beiträge: 3.415
Zitat:
Zitat von trueknight Beitrag anzeigen
Warum genau solltest du vollen Urlaub für ein volle Jahr bekommen das du nicht voll arbeitest ?
Weil es zumindest laut Wiki das Bundesurlaubgesetz so vorsieht. Das bezieht sich dann zusammen mit dem was Pivo schrub wohl auf den obligatorischen Urlaub.
Ich bin kein Jurist.
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Alt 09. Juni 2012, 09:30   #9
SaxonBeast
 
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Dschungelbestie
 
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Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von Bootdiskette Beitrag anzeigen
Weil es zumindest laut Wiki das Bundesurlaubgesetz so vorsieht. Das bezieht sich dann zusammen mit dem was Pivo schrub wohl auf den obligatorischen Urlaub.
Ich bin kein Jurist.
Solltest du ab (oder vor) 1.1.2012 angestellt gewesen sein, dann hast du Anspruch auf den kompletten Mindesturlaub (Anzahl der Arbeitstage pro Woche * 4).

Der Passus in deinem Arbeitsvertrag entsprich für das erste Halbjahr dem Bundesurlaubsgesetz, ab dem zweiten Halbjahr ist er nur gültig, wenn durch die Stückelung dem Arbeitnehmer kein Nachteil entsteht. In deinem Fall würde dir ein Nachteil entstehen, also kannst du den gesetzlichen Urlaub nach § 5 BUrlG von 20 Tagen einfordern.

Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=43736
Ähnlicher Fall
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Alt 09. Juni 2012, 11:08   #10
DeViL
 
Benutzerbild von DeViL
Dunkler Templer
(Zer'atai)
 
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http://www.darmstadt.ihk.de/recht_un...8.repl1?page=2


Sind dann wohl definitiv die 20 Tage, wenn man in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet.
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zuLu - The TriBe
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Alt 10. Juni 2012, 15:19   #11
Sesselpuper
 
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LSZ - Forum
 
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falsch gelesen, sry
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nach der em ist vor der wm


www.ksm-soccer.de
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