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StarCraft II Inhalte
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#1
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Dunkler Templer
(Zer'atai) Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 2.960
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Resturlaubsanspruch nach Kündigung
![]() ![]() kennt sich hier jemand gut damit aus? Folgender Fall: Kündigung durch Arbeitnehmer zum 31.07., keine Probezeit mehr, 20 Tage Jahresurlaub, kein Tarifvertrag. Wie hoch ist da der Urlaubsanspruch? Gesamter Jahresurlaub oder nur bis zum 31.07.? Danke schon mal. edit: Im Arbeitsvertrag heißt es: "Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viel Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war." Schließt das jetzt aus, dass man den vollen Jahresurlaubsanspruch hat?
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zuLu - The TriBe Geändert von DeViL (05. Juni 2012 um 12:47 Uhr) |
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#2 |
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Zergling
Registriert seit: Aug 2010
BNet2-Account: bootdiskette
Beiträge: 3.415
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Natürlich nur anteilig für sieben von zwölf Monaten. Also 11,66 Urlaubstage.
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fickt euch. |
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#3 |
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Dunkler Templer
(Zer'atai) Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 2.960
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Finde ich nicht so natürlich, wenn ich das lese:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesu...auf_Vollurlaub Nur wird das dann durch den Satz im Arbeitsvertrag ausgehebelt?
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zuLu - The TriBe |
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#4 |
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Zergling
Registriert seit: Aug 2010
BNet2-Account: bootdiskette
Beiträge: 3.415
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Hm, ich hatte nicht an das mit der Probezeit gedacht. Kenne nur einen Fall wo es in der Probezeit war, und da gabs dann auch nur anteilig. Afaik ist es im öffentlichen Dienst generell anteiliger Urlaub proportional zur Beschäftigungszeit, was dafür sprechen würde, dass es im Arbeitsvertrag in Widerspruch zum BUrlG geregelt sein kann.
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fickt euch. |
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#5 |
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Starcraft2-Forum
LSZ-Forum |
Warum genau solltest du vollen Urlaub für ein volle Jahr bekommen das du nicht voll arbeitest ?
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#6 |
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Space-Marine
Tippspielmeister WM 2006
Registriert seit: Nov 2003
BNet-Account: Teegetraenk
Beiträge: 11.572
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Anspruch hast du nur auf den Anteil des obligatorischen Jahresurlaubs, sprich je nach Zeitpunkt der Kündigung auf den gesetzlich zugesicherten Urlaub. Die meisten Arbeitsverträge beinhalten jedoch deutlich mehr Urlaub, der sog. überobligatorische Urlaub. Hier wirds dann komplizierter und betrifft ev. die Begleitumstände der Kündigung usw.
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#7 | ||
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Adler
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Abgesehen von Pivos korrektem Einwand bzgl. überobligatorischem Urlaub, würde ich auch von einem anteiligen Urlaub ausgehen. Soweit ich weiß kann das Unternehmen den Urlaub dann auch ans Ende der Beschäftigung setzen (also bei 7/12 dann zwingend Urlaub vom ~20.07. an - jetzt je nach WE, ka).
Würde allerdings bei einer normalen Kündigung davon ausgehen, dass der überobligatorische Urlaub auch anteilig berechnet wird. Ich habe ein Unternehmen mal in der Probezeit verlassen und konnte auch dort anteilig den Urlaub ganz normal noch zum Ende nehmen.
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Zitat:
Zitat:
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#8 | |
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Zergling
Registriert seit: Aug 2010
BNet2-Account: bootdiskette
Beiträge: 3.415
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Zitat:
Ich bin kein Jurist.
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fickt euch. |
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#9 | |
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Dschungelbestie
Registriert seit: Jan 2003
Beiträge: 28
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Zitat:
Der Passus in deinem Arbeitsvertrag entsprich für das erste Halbjahr dem Bundesurlaubsgesetz, ab dem zweiten Halbjahr ist er nur gültig, wenn durch die Stückelung dem Arbeitnehmer kein Nachteil entsteht. In deinem Fall würde dir ein Nachteil entstehen, also kannst du den gesetzlichen Urlaub nach § 5 BUrlG von 20 Tagen einfordern. Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=43736 Ähnlicher Fall
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#10 |
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Dunkler Templer
(Zer'atai) Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 2.960
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http://www.darmstadt.ihk.de/recht_un...8.repl1?page=2
Sind dann wohl definitiv die 20 Tage, wenn man in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet.
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zuLu - The TriBe |
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#11 |
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LSZ - Forum
Registriert seit: Feb 2001
Ort: Altersheim/Frankonia
Beiträge: 3.924
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falsch gelesen, sry
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