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StarCraft II Inhalte
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#1
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Koloss
Registriert seit: Dez 2003
Beiträge: 3.857
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Weißeln in der Wohnung Schikane ??
![]() ![]() man muß ja in der Mietswohnung alle X Jahre weißeln und beim Auszug sowieso. Da ich aber derzeit meine Wände immer noch als angenehm weiß empfinde und mich nicht zwanghaft zur Arbeit verpflichtet sehe, habe eine Frage: wird dieser Streichintervall aus reinen Schönheitsansprüchen des Vermieters gemacht? Oder hat das noch einen technischen Aspekt von dem ich als Malerlaie keine Ahnung habe....z.B haftet die Farbe besser auf ner Wand die alle 3 Jahre gestrichen wurdew, als auf einer die 10 Jahre vernachlässigt wurde... Merci an alle Lackingenieure ![]() -Totmacher
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Junger Mann zum mitreisen gesucht ! |
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#2 |
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Postmaniac Silber
Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 13.094
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zustandsunabhängige, handwerksverpflichtungen mit regelmäßiger zeitfestsetzung für den mieter sind grds. unzulässig: http://www.sueddeutsche.de/geld/scho...essig-1.549425
d.h. wenn in deinem mietvertrag steht: "der mieter ist verpflichtet alle x jahre irgendwat zu machen" = FU vermieter. klausel ungültig, du musst gar nichts machen.
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#3 |
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Brutalisk
Registriert seit: Dez 2004
Beiträge: 8.513
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weißeln. was für ein geiles wort. kannte ich gar nicht, danke.
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Have you ever imagine that sitting on a ballon with a penis slipping into your vigina or ass.Yes,we can this.With this ballon penis, you can comfortably sit on the balloon with the penis poking into your vigina.You can move your hips to get more excitement. Besides, it is very easy to use.Just fill the balloon with the air.Don't worry it would expose since it is made of cilicon. |
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#4 |
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Ghost
Registriert seit: Sep 2002
Beiträge: 1.975
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hatte mich schon gewundert - Streichen bei Auszug is klar, aber das mit dem alle X Jahre Streichen kam mir doch komisch vor.
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#5 | |
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Arbiter
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 5.555
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Sag deinem Vermieter halt du hättest es gemacht. In die Wohnung darf er ja eh nicht.
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Zitat:
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#7 | |
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Larve
Registriert seit: Jul 2001
Beiträge: 14.375
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Und wie will der Vermieter in die Wohnung kommen wenn du nicht die Tür öffnest?
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Zitat:
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#8 |
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M.U.L.E.
Registriert seit: Feb 2005
Ort: Snap City
Beiträge: 383
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Mit dem Schlüssel.
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*dustY: hab mich heute auch in die sonne gelegt *dustY: meine beine haben mich geblendet *dustY: schreib wenigstens Ancient statt *dustY |
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#9 |
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Landefrachter
Registriert seit: Jun 2004
Beiträge: 531
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OT:
Meine Schwester ist vor kurzem aus nem Studentenwohnheim ausgezogen - der Hausmeister meinte die Übernahme wär so nicht in Ordnung, die Wohnung müsste besenrein abgegeben werden (geputzte Fenster, gebohnerter Boden etc), so steht es immerhin im Vertrag. Das behinderte war, dass das gesamte Gebäude innerhalb der nächsten 2 Monate abgerissen wird und es keinen Nachmieter gab.
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#10 | |
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Larve
Registriert seit: Jul 2001
Beiträge: 14.375
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Die Schlüssel die man sich beim Einzug vom Vermieter aushändigen lässt?
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Zitat:
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#11 |
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Sanitäter
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1.485
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ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass es in deutschland auch nur einen vermieter gibt der keinen schlüssel zu seinem eigentum hat. vielleicht täusch ich mich da ja auch, aber das würd mich schon sehr wundern.
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MfG, freesta, Team Schwanz |
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#12 |
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Koloss
Registriert seit: Sep 2001
Beiträge: 4.002
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nein, auch wenn sich der Vermieter ankündigt darf er nicht rein wenn du es nicht willst.
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#13 |
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Dunkler Archon
Registriert seit: Aug 2002
BNet-Account: Gomorrha
Beiträge: 3.426
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Jemand hier Jurist, der sich mit Mietrecht auskennt?
Kenne es auch nur so, dass der Vermieter keinen Schlüssel besitzen darf und nur aus wirklich wichtigen Gründen (unangemeldet/nach Absprache) überhaupt in deine Bude darf. Wenn die Miete schon lange nicht mehr gezahlt wird (?), der Mieter nicht erreichbar ist, weil Schäden wie ein Wasserrohrbruch in der eigenen Wohnung während Abwesenheit stattgefunden hat und weder Klingen, Briefe oder Zettel was gebracht haben. Selbst dann würden die Vermieter dann mit entsprechender Befugnis die Wohnung durch einen Schlüsseldienst oder die Polizei öffnen lassen. Wäre ja noch schöner, wenn der Eigentümer mal eben so in deiner Bude herumschnüffeln dürfte, die ihm zwar gehört, du aber monatlich nicht gerade wenig Geld bezahlst und laut Vertrag in der Zeit der Besitzer der Wohnung bist
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#14 | ||
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Larve
Registriert seit: Jul 2001
Beiträge: 14.375
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Zitat:
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Zitat:
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#15 | |
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Ghost
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 303
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Zitat:
Ich hatte keine Ahnung und wurde von meinem Vermieter beim Einzug aufgeklärt. Man muss laut BGH Urteil entweder beim Einzug oder beim Auszug die Wände in Ordnung bringen. Ich habe dies beim Einzug gemacht und es wurde dann auch im Protokoll festgehalten. |
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#16 | |
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Landefrachter
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 521
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Zitat:
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#17 | |
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Postmaniac Silber
Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 13.094
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Zitat:
![]() starre fristen sind niemals mehr gerechtfertigt, es muss vielmehr auf den einzelfall und den bedarf abgestellt werden.
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#18 |
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Savassan / Jake Ramsey
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Ich auch nicht, lol.
Musste das bisher auch noch nirgendwo machen, beim ausziehen schon, aber auch da hat der Hausmeister bei mir schon gesagt ich soll nicht streichen weils noch passt. Würde sagen das ist sicher nicht deine verpflichtung.
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![]() Stream (HOTS): http://www.twitch.tv/AiCola Bnet: http://eu.battle.net/sc2/en/profile/292363/1/AiCola/ ESL: http://www.esl.eu/eu/player/1513565/ |
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#20 |
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Koloss
Registriert seit: Dez 2003
Beiträge: 3.857
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Wow das meine Frage soviel Potential hat ^^
Also merci das hat mir geholfen. Dann lass ich das alles so und sag geflissentlich WAYNE. hmmm kommt wahrscheinlich auf die Situation an: -Fußgänger alleine -dichte Straße wo andere bremsen. ausweichen müssen (fremdgefährdung) -Bullerei bückt sich gerade hoch / Polizeischule in der Nähe btw ich hab 2002 35 für Fahrrad und ne rote Fußgängerampel gezahlt... (Strasse war leer und die die Autoampel in meine Richtung war auch noch grün...)
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Junger Mann zum mitreisen gesucht ! |
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#21 |
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Community-Forum
Registriert seit: Jul 2002
Beiträge: 6.163
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jetzt mal aufhören mit dem dummgeschwätz!
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