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Alt 13. Juni 2012, 07:36   #1
DerTotmacher
 
Benutzerbild von DerTotmacher
Koloss
 
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Heimweg Unfall auf dem Weg von der Arbeit

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Hallo,

bin gestern auf dem direkten Weg von der Arbeit mit dem Rad gestürzt. Mein Rad ist auf einer Holzbrücke im Park weggerutscht.

Helm sei dank ist mein Kopf heil geblieben, obwohls ganz schön gescheppert hat.

Regenjacke ist leider aufgerissen.
Hautabschürfungen an Schulter Ellenbogen und Becken.


Arzt hab ich für den Kram ned aufgesucht.

Nun aber meine Frage, muß ich das beim arbeitgeber melden? Bringt mir das was? (z.B ne neue Regenjacke von seiner Versicherung) oder haben alle Beteiligten nur noch mehr Scherereien?
Beitragserhöhung, ich muß zum Arzt ...was weiß ich

Weil das wärs mir dann ned wert


Grüße
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Alt 13. Juni 2012, 07:58   #2
Tisch
 
Benutzerbild von Tisch
Raumjäger
 
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Beiträge: 2.299
Zitat:
"Die gesetzliche Unfallversicherung reguliert nur den Gesundheitsschaden", sagt Roswitha Breuer-Asomaning vom Bundesverband der Unfallkassen in München. Das heißt: Behandlungskosten oder auch eine neue Brille werden bezahlt. Beim Unfall beschädigte Kleidung, das kaputte Fahrrad oder Blechschäden am Auto werden dagegen nicht bezahlt.
http://www.rp-online.de/wirtschaft/b...hert-1.2367827
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1887
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Alt 13. Juni 2012, 08:05   #3
MoooN
 
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Thor
 
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Entstandene Kosten die dir nicht erstattet werden kannst du als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen bei deiner Steuererklärung
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Alt 13. Juni 2012, 08:13   #4
DerTotmacher
 
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Koloss
 
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Beiträge: 3.857
Zitat:
Zitat von MoooN Beitrag anzeigen
Entstandene Kosten die dir nicht erstattet werden kannst du als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen bei deiner Steuererklärung
hmm dann mutiert das ganze zu einer Steuerfrage:
kann ich den Schaden so bei der Steuer geltend machen? Oder muß ich das beim Arbeitgeber und der dann bei der Unfallversicherung gemeldet haben ?
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Alt 13. Juni 2012, 08:22   #5
MoooN
 
Benutzerbild von MoooN
Thor
 
Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 2.992
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gute Frage ... weis ich nicht

Denke schon das dir das Finanzamt die Kosten anerkennt. Wenn du Pech hast musst du allerdings einen Nachweis erbringen. Das fällt dir bestimmt leichter wenn du bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) den Unfall gemeldet hast. Aus der Meldung entstehen dir auch keine Nachteile.. Der Umlagesatz für deinen Arbeitgeber ist fest und ändert sich dadurch nicht.
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Alt 14. Juni 2012, 11:32   #6
DirndlE
 
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Landefrachter
 
Registriert seit: Nov 2002
Beiträge: 517
Ich würde den Unfall auf jeden Fall melden. Wie gesagt hast du keine Nachteile davon. Aber wenn später doch irgendwas ist, stehst du in der Beweisschuld.

In deinem Fall wird das sicher nicht der Fall sein, aber falls es zu unabsehbaren Langzeitfolgen kommt, hast du dann Probleme.
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