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Alt 19. August 2012, 16:02   #1
Probus
 
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Space-Marine
 
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Wie findet man BGH-Urteil XY?

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Es gibt diese Seite vom Bundesgerichtshof:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ell&Sort=12288

Man kann nach Suchbegriffen und Aktenzeichen suchen, aber viele Urteile werden in einem anderen Format angegeben. Dies ist:

BGHX Band, Seite des Kapitels, Seite des Textabschnitts

Z. B. BGHZ 69, 82, 85 und BGH WM 1989, 520, 521

Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Entsche...in_Zivilsachen


Nun, wie komme ich per drei-numerischer Notation auf eine, die sich per Suchmaske (Datum, Aktenzeichen, Begriff) auffinden lässt?

Internetjuristen, helft einem Unbedarften!
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Alt 19. August 2012, 20:51   #2
Bootdiskette
 
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Zergling
 
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zumindest die sachen ab 2000 scheinen sich da doch recht schnell per seitennavigation finden zu lassen. suchst du was älteres?
__________________
fickt euch.
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Alt 19. August 2012, 21:35   #3
Probus
 
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Gibt der Band etwa das Alter an? Das Problem ist ja gerade, dass ich Aktenzeichen und Jahrgang ansonsten nicht kenne.
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Alt 19. August 2012, 21:56   #4
cReAtiVee
 
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Beobachter
 
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Jahrgang ist doch immer am Ende des Aktenzeichens? Also sowas wie /08 meint 2008. Oder verwechsel ich da grade etwas?^^
__________________
Zitat:
Zitat von Cicatriz Beitrag anzeigen
Eine niederlege ggn. Real im finale wäre für mich wie ein leben mit Özils Gesicht. ..
cReAtiVee ist offline  
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Alt 20. August 2012, 09:45   #5
HeatoR
 
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meinst du das urteil über selbstbeteiligung bei krankenversicherungen?
__________________
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Alt 20. August 2012, 10:38   #6
Hafish
 
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Beiträge: 802
Zitat:
Zitat von cReAtiVee Beitrag anzeigen
Jahrgang ist doch immer am Ende des Aktenzeichens? Also sowas wie /08 meint 2008. Oder verwechsel ich da grade etwas?^^
Das ist richtig. Die folgenden Angaben sind aber keine Aktenzeichen, sondern Fundstellenangaben.


Zitat:
Zitat von Probus Beitrag anzeigen
Z. B. BGHZ 69, 82, 85 und BGH WM 1989, 520, 521
Die normale Notation in den Rechtswissenschaften für Verweise auf Zeitschriften sieht so aus:

Autor - Zeitschrift - Jahrgang - Erste Seite - genaue Seite des Zitats.

BGH WM 1989, 520, 521 bedeutet, der BGH hat etwas geschrieben. Wenn man das sucht, dann kann man das finden in der Zeitschrift WM (das ist die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht) Jahr 1989, der Artikel (in dem Fall: die Entscheidung) beginnt auf Seite 520. Das konkrete Zitat findet sich auf der nächsten Seite, 521. Die Zeitschriften erscheinen mehrmals im Jahr, aber die März-Ausgabe fängt nicht auf Seite 1 an, sondern setzt die Februarausgabe fort. Sie beginnt z.B. bei Seite 267. Am Jahresende werden die Zeitschriften dann in der Regel zu Sammelbänden zusammengefasst.
BGHZ 69, 82, 85 bedeutet, dass es in der amtlichen Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen zu finden ist (in denen logischerweise nur der BGH was veröffentlicht), Jahr 1969, auf Seite 82 fängts an und den betreffenden Satz findet man auf Seite 85.

Wenn man über Zugang zu einer juristischen Datenbank verfügt, dann kann man einfach die Quelle eingeben und das System sucht einem die Entscheidung raus. Bei juris zum Beispiel kriegt man dann die Entscheidung im Volltext und weitere Angaben zu der Entscheidung (Tag, Az. etc.).
__________________
Zitat:
Zitat von SuKo Beitrag anzeigen
[Verkäufer:] wenn du vor mir wärst, würd ich dir deine Eier rausreissen und deine Zunge für das was du sagst. Ich würd so gerne mal in ein riesen karton scheissen kotzen und reinpissen, es verpacken und es auf deine Kosten zu dir schicken, mit einer von mi geschriebenen, voll mit scheisse verklepte Quittung, das wir jetzt Quitt sind.

ich bin wie ein Hooligan, wenn ich dich sehe ficke ich dich und die Polizei

Ich hoffe das du irgendwann verreckt du basdard

Geändert von Hafish (20. August 2012 um 10:42 Uhr)
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Alt 25. September 2012, 22:30   #7
Probus
 
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Es geht mir um BGH WM 1984, 163, 164 und BGHZ 69, 361, 369.

Wenn mir das jemand mit Zugang (meine Zentralbibliothek hat keine BGHZ und ich kein juris Select oder ähnliches) elektronisch senden kann und mir den Gefallen tun will (wobei ich dafür nur dankbar wäre und mehr nicht), dann wäre das sehr hilfreich.

Zu der Geheimniskrämerei, die so etwas umgibt, sag ich mal lieber gar nichts.
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Alt 26. September 2012, 09:37   #8
Teegetraenk
 
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Habt ihr keine wissenschaftliche Bibliothek?
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Zitat:
Zitat von Shihatsu Beitrag anzeigen
ich habe durch dieses topic dinge gelernt die ich nicht lernen wollte.

Ihr seid nüchtern einfach nicht zu ertragen!
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Alt 26. September 2012, 09:51   #9
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wundert mich auch. wenn ihr eine jurisische fakultät habt, müsst ihr da auch juris und co haben.
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Alt 26. September 2012, 15:56   #10
Probus
 
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Stimmt, die haben das. Ich werde einen Blick drauf werfen.
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Alt 08. Oktober 2012, 01:44   #11
Probus
 
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Also WM war gar nicht im Angebot. NJW waren vorhanden und das BGHZ-Urteil aus einem anderen Jahr. Die Seitenangaben stimmten nicht ansatzweise, daher lies es sich nur noch elektronisch auffinden.

Ein bisschen mehr Ordnung in diesem Bereich könnte unserem Rechtsstaat glaube ich nicht schaden.

Geändert von Probus (08. Oktober 2012 um 11:49 Uhr)
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Alt 08. Oktober 2012, 10:18   #12
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Zitat:
Zitat von Probus Beitrag anzeigen
Also WM war gar nicht im Angebot. NJW waren vorhanden und das BGHZ-Urteil war von '77. Die Seitenangaben stimmten nicht ansatzweise, daher lies es sich nur noch elektronisch auffinden.

Ein bisschen mehr Ordnung in diesem Bereich könnte unserem Rechtsstaat glaube ich nicht schaden.
oh man

pass auf, ich mach dir das jetzt aber in zukunft tu uns den gefallen und schieb deine unfähigkeit in dem bereich nicht auf "den rechtsstaat" ^^
es ist nämlich alles super easy zu finden und in aller ausführlichkeit überall vorhanden.

ich werd dir den text in den spoiler packen.
BGH WM 1984, 163, 164
Spoiler
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Geändert von HeatoR (08. Oktober 2012 um 10:20 Uhr)
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Alt 08. Oktober 2012, 10:18   #13
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BGHZ 69, 361, 369
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Geändert von HeatoR (08. Oktober 2012 um 10:26 Uhr)
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Alt 08. Oktober 2012, 11:48   #14
Probus
 
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Das letzte Urteil habe ich schon, elektronisch.

Das andere Urteil ist halt nicht verfügbar gewesen. Jede Bib kann unterschiedliche Module bestellen und sich in unterschiedlichem Umfang Zugang verschaffen, schonmal daran gedacht?

Achja, und die BGHZ-Notation ist völlig falsch. Autor - Zeitschrift - Jahrgang - Erste Seite - genaue Seite des Zitats.

Um einen Jahrgang handelt es sich jedenfalls nicht. Vielleicht um irgendeinen unbekannten Band.

Trotzdem danke.
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Alt 08. Oktober 2012, 13:45   #15
HeatoR
 
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Zitat:
Achja, und die BGHZ-Notation ist völlig falsch. Autor - Zeitschrift - Jahrgang - Erste Seite - genaue Seite des Zitats.

Um einen Jahrgang handelt es sich jedenfalls nicht. Vielleicht um irgendeinen unbekannten Band.
ist doch so zitiert?

BGHZ 69, 361, 369 = "Autor/BGH", Zeitschrift - "Z", Jahrgang 69, Erste Seite 361, genaue Seite des zitats 369.

wenn jemand das urteil falsch zitiert hat, dann ist es eine schlamperei des autors, damit hat weder der BGH, noch der rechtsstaat etwas zu tun.
__________________
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