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StarCraft II Inhalte
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#1
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Belagerungspanzer (Panzermodus)
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 754
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widerrufsrecht?
![]() ![]() folgende situation: habe mir ein netzteil für rund 300 euro gekauft, bin damit aber nicht zufrieden weil ich es mir einfach anders vorgestellt habe. jetzt habe ich mal in den agb's des shops nachgesehen ob ich (wie üblich) die ware innerhalb 14 tagen zurücksenden kann... lustigerweise bietet der online shop keine generelle rücknahme an ?! wozu sie doch als online shop normalerweise verpflichtet sind oder ?? habs schon telefonisch und per email versucht, kommt leider keine antwort. ![]() ich habe schon des öfteren bei denen bestellt, hatte aber noch nie probleme, oder musste etwas zurücksenden. hier btw die agb's http://www.tattoo-goods.de/condition...8722fd44a6797f normalerweise muss mir doch der shop innerhalb von 14 tagen eine rücknahme anbieten oder? Geändert von keyboard (16. Juli 2012 um 07:47 Uhr) |
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#2 |
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Postmaniac Bronze
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 9.435
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durch das zurücksenden der ware wiederrufst du die willenserklärung, die ware darf keine beschädigungen aufweisen dun muss vollständig zurückgeschickt werden, es bedarf keiner angabe von gründen.
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#3 |
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Belagerungspanzer (Panzermodus)
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 754
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ja aber wenn ich nichtmal auf eine email eine antwort bekomme, oder man am telefon niemanden erreicht, dann will ich das erstmal vorher abklären und vorher ein OK bekommen von denen. nicht dass ich das netzteil zurückschicke und später monatelang auf mein geld warten darf !?
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#4 |
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Postmaniac Bronze
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 9.435
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und was ist dann jetzt für dich die alternative, es behalten dun 300€ in den sand gesetzt zu haben..?
was willst du denn da abklären, ob du von deinem gesetzlichen recht gebrauch machen darfst..? päckchen muss ohnehin quittiert werden, von daher hast du immer nen bleg, dass es angekommen ist und bist rechtlich auf der sicheren seite. |
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#5 | |
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Postmaniac Silber
Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 13.094
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Zitat:
außerdem müsste bei der bestellung eh eine widerrufsbelehrung beiliegen §312c BGB. fehlt diese hast du sogar zieeeemlich lange zeit, da die widerrufsfrist erst bei erfüllung der informationspflicht beginnt, §312d II BGB
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#6 | ||
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Hoher Templer
Registriert seit: Dez 2003
Beiträge: 784
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Zitat:
Wenn die sich echt querstellen, wirst du um einen Mahnbescheid und den ggf. anschließenden Prozess nicht herumkommen. Bis dahin würde ich aber erstmal probieren, ob es nicht ein einfaches Schreiben ebenfalls tut.
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Zitat:
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#7 |
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Goliath
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1.501
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Pack das Netzteil ordentlich wieder ein, wenn's geht mit Zeugen und am besten mit Fotos um den Zustand des Netzteils zu dokumentieren, leg 'nen Zettel dazu der erkenntlich macht dass es ein Widerruf ist und wo auch deine Kontodaten zwecks Rückzahlung stehen, mach davon am besten auch ne Kopie. Schick es denen als Paket. Danach gehste im Notfall zum Anwalt, oder drohst vorher einmal damit. Du bist hier 100%ig im Recht.
Du brauchst kein OK von denen, das OK ist, wie gesagt, im Gesetz festgeschrieben. €: Hab mir grad mal den Shop angesehn, ist ja ein Laden für Tättowierzeug. Daher noch folgendes: Es kann durchaus Artikel geben, die als Hygieneartikel vom Umtausch ausgeschlossen sind, weil die halt schon durch ausprobieren relativ wertlos werden. Das gilt z.b. für so Sachen wie Ohrstöpsel. Da ich noch nie einen Tättowierladen von innen gesehen hab, bin ich mir jetzt nicht 100% sicher, wie sich das mit dem Teil, was du gekauft hast, verhält. Das kannst du vermutlich selbst besser beurteilen als ich. Siehe §312d BGB, dort sind die Ausnahmen aufgelistet.
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MfG, freesta, Team Schwanz Geändert von turbo freesta (16. Juli 2012 um 13:40 Uhr) |
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#8 | |
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Hoher Templer
Registriert seit: Dez 2003
Beiträge: 784
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Wobei man § 312d Abs.4 BGB nicht allzu eng sehen sollte. Nur weil Sachen durch das Ingebrauchnehmen quasi wertlos werden, ist das - zumindest nach der verqueren Ansicht des europäischen Gesetzgebers - noch kein Grund, kein Widerrufsrecht zu haben.
Es gab da mal einen abstrusen Fall mit einem Wasserbett, wo der BGH eben dies festgestellt hat (wenngleich ohne meine Wertung^^). Selbst bei so Dingen wie Ohrstöpseln hätte ich da noch so meine Zweifel. Unter Abs. 4 Nr.1 fallen so Dinge wie Sonderanfertigungen, verschimmeltes Brot, halb ausgetrunkene Medizinflaschen und ähnliches. Im Zweifel gilt kein Ausschluss des Widerrufsrechts.
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Zitat:
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#9 | |
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Larve
Registriert seit: Jul 2001
Beiträge: 14.430
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amazon.de hat sogar meine (zweimal) gebrauchte elektronische Zahnbürste zurückgenommen.
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Zitat:
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#10 |
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Dunkler Templer
(Zer'atai) Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 2.953
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Die wird dann refurbished wieder an jemand anderen weiterverkauft
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zuLu - The TriBe |
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#11 | |
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Schwerer Kreuzer
Registriert seit: Mai 2006
Beiträge: 6.955
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amazon nimmt doch eh alles zurück.
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Zitat:
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