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Alt 16. Juli 2012, 07:40   #1
keyboard
 
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Belagerungspanzer (Panzermodus)
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 754
widerrufsrecht?

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ich würde gern mal wissen ob ich generell ein widerrufsrecht habe wenn ich in einem online shop etwas bestelle ??

folgende situation:

habe mir ein netzteil für rund 300 euro gekauft, bin damit aber nicht zufrieden weil ich es mir einfach anders vorgestellt habe. jetzt habe ich mal in den agb's des shops nachgesehen ob ich (wie üblich) die ware innerhalb 14 tagen zurücksenden kann... lustigerweise bietet der online shop keine generelle rücknahme an ?! wozu sie doch als online shop normalerweise verpflichtet sind oder ??

habs schon telefonisch und per email versucht, kommt leider keine antwort.

ich habe schon des öfteren bei denen bestellt, hatte aber noch nie probleme, oder musste etwas zurücksenden.

hier btw die agb's
http://www.tattoo-goods.de/condition...8722fd44a6797f

normalerweise muss mir doch der shop innerhalb von 14 tagen eine rücknahme anbieten oder?

Geändert von keyboard (16. Juli 2012 um 07:47 Uhr)
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Alt 16. Juli 2012, 08:05   #2
Cicatriz
 
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Postmaniac Bronze
 
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durch das zurücksenden der ware wiederrufst du die willenserklärung, die ware darf keine beschädigungen aufweisen dun muss vollständig zurückgeschickt werden, es bedarf keiner angabe von gründen.
__________________
Zitat:
Zitat von arsone Beitrag anzeigen
broodwar.de hat das Wort "Zärtlichkeiten" ohnehin neu definiert.

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Alt 16. Juli 2012, 08:10   #3
keyboard
 
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Belagerungspanzer (Panzermodus)
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 754
ja aber wenn ich nichtmal auf eine email eine antwort bekomme, oder man am telefon niemanden erreicht, dann will ich das erstmal vorher abklären und vorher ein OK bekommen von denen. nicht dass ich das netzteil zurückschicke und später monatelang auf mein geld warten darf !?
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Alt 16. Juli 2012, 08:17   #4
Cicatriz
 
Benutzerbild von Cicatriz
Postmaniac Bronze
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 9.435
und was ist dann jetzt für dich die alternative, es behalten dun 300€ in den sand gesetzt zu haben..?
was willst du denn da abklären, ob du von deinem gesetzlichen recht gebrauch machen darfst..?

päckchen muss ohnehin quittiert werden, von daher hast du immer nen bleg, dass es angekommen ist und bist rechtlich auf der sicheren seite.
__________________
Zitat:
Zitat von arsone Beitrag anzeigen
broodwar.de hat das Wort "Zärtlichkeiten" ohnehin neu definiert.

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Alt 16. Juli 2012, 08:30   #5
HeatoR
 
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Zitat:
Zitat von keyboard Beitrag anzeigen
ja aber wenn ich nichtmal auf eine email eine antwort bekomme, oder man am telefon niemanden erreicht, dann will ich das erstmal vorher abklären und vorher ein OK bekommen von denen. nicht dass ich das netzteil zurückschicke und später monatelang auf mein geld warten darf !?
was willst du da abklären, das ist gesetz - §312d BGB.
außerdem müsste bei der bestellung eh eine widerrufsbelehrung beiliegen §312c BGB. fehlt diese hast du sogar zieeeemlich lange zeit, da die widerrufsfrist erst bei erfüllung der informationspflicht beginnt, §312d II BGB
__________________
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Alt 16. Juli 2012, 10:06   #6
Hafish
 
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Hoher Templer
 
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Zitat:
Zitat von keyboard Beitrag anzeigen
nicht dass ich das netzteil zurückschicke und später monatelang auf mein geld warten darf !?
Wenn der Shop sich querstellen will, dann wirst du so oder so lange darauf warten. Aber dann kannst du ja auch direkt widerrufen und dabei dem Widerruf eine deutlich mit "MAHNUNG" überschriebene Rückzahlungsaufforderung mit sagen wir mal 2 Wochen Frist anfügen. So hast du den Gegner schon mal im Verzug und kannst dann in aller Ruhe überlegen, wie du weiter vorgehen willst.

Wenn die sich echt querstellen, wirst du um einen Mahnbescheid und den ggf. anschließenden Prozess nicht herumkommen. Bis dahin würde ich aber erstmal probieren, ob es nicht ein einfaches Schreiben ebenfalls tut.
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Zitat:
Zitat von SuKo Beitrag anzeigen
[Verkäufer:] wenn du vor mir wärst, würd ich dir deine Eier rausreissen und deine Zunge für das was du sagst. Ich würd so gerne mal in ein riesen karton scheissen kotzen und reinpissen, es verpacken und es auf deine Kosten zu dir schicken, mit einer von mi geschriebenen, voll mit scheisse verklepte Quittung, das wir jetzt Quitt sind.

ich bin wie ein Hooligan, wenn ich dich sehe ficke ich dich und die Polizei

Ich hoffe das du irgendwann verreckt du basdard
Hafish ist offline  
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Alt 16. Juli 2012, 12:38   #7
turbo freesta
 
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Goliath
 
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Pack das Netzteil ordentlich wieder ein, wenn's geht mit Zeugen und am besten mit Fotos um den Zustand des Netzteils zu dokumentieren, leg 'nen Zettel dazu der erkenntlich macht dass es ein Widerruf ist und wo auch deine Kontodaten zwecks Rückzahlung stehen, mach davon am besten auch ne Kopie. Schick es denen als Paket. Danach gehste im Notfall zum Anwalt, oder drohst vorher einmal damit. Du bist hier 100%ig im Recht.

Du brauchst kein OK von denen, das OK ist, wie gesagt, im Gesetz festgeschrieben.

€: Hab mir grad mal den Shop angesehn, ist ja ein Laden für Tättowierzeug. Daher noch folgendes: Es kann durchaus Artikel geben, die als Hygieneartikel vom Umtausch ausgeschlossen sind, weil die halt schon durch ausprobieren relativ wertlos werden. Das gilt z.b. für so Sachen wie Ohrstöpsel. Da ich noch nie einen Tättowierladen von innen gesehen hab, bin ich mir jetzt nicht 100% sicher, wie sich das mit dem Teil, was du gekauft hast, verhält. Das kannst du vermutlich selbst besser beurteilen als ich. Siehe §312d BGB, dort sind die Ausnahmen aufgelistet.
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MfG, freesta, Team Schwanz

Geändert von turbo freesta (16. Juli 2012 um 13:40 Uhr)
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Alt 17. Juli 2012, 06:17   #8
Hafish
 
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Hoher Templer
 
Registriert seit: Dez 2003
Beiträge: 784
Wobei man § 312d Abs.4 BGB nicht allzu eng sehen sollte. Nur weil Sachen durch das Ingebrauchnehmen quasi wertlos werden, ist das - zumindest nach der verqueren Ansicht des europäischen Gesetzgebers - noch kein Grund, kein Widerrufsrecht zu haben.

Es gab da mal einen abstrusen Fall mit einem Wasserbett, wo der BGH eben dies festgestellt hat (wenngleich ohne meine Wertung^^). Selbst bei so Dingen wie Ohrstöpseln hätte ich da noch so meine Zweifel. Unter Abs. 4 Nr.1 fallen so Dinge wie Sonderanfertigungen, verschimmeltes Brot, halb ausgetrunkene Medizinflaschen und ähnliches.

Im Zweifel gilt kein Ausschluss des Widerrufsrechts.
__________________
Zitat:
Zitat von SuKo Beitrag anzeigen
[Verkäufer:] wenn du vor mir wärst, würd ich dir deine Eier rausreissen und deine Zunge für das was du sagst. Ich würd so gerne mal in ein riesen karton scheissen kotzen und reinpissen, es verpacken und es auf deine Kosten zu dir schicken, mit einer von mi geschriebenen, voll mit scheisse verklepte Quittung, das wir jetzt Quitt sind.

ich bin wie ein Hooligan, wenn ich dich sehe ficke ich dich und die Polizei

Ich hoffe das du irgendwann verreckt du basdard
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Alt 17. Juli 2012, 10:41   #9
Küstenlümmel
 
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Larve
 
Registriert seit: Jul 2001
Beiträge: 14.430
amazon.de hat sogar meine (zweimal) gebrauchte elektronische Zahnbürste zurückgenommen.
__________________
Zitat:
Zitat von JAnGo Beitrag anzeigen
lol englisch. seitdem mein tv auf lateinisch schalten kann, hör ich nix anderes mehr. man braucht natürlich auch einen hohen iq um das zu verstehen und vielleicht auch noch einen gigantischen schwanz, aber wenn man beides, so wie ich, hat (die meisten ham das übrigens nicht), gibt es einfach nix geileres. schade für euch
Küstenlümmel ist gerade online  
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Alt 17. Juli 2012, 10:58   #10
DeViL
 
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Dunkler Templer
(Zer'atai)
 
Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 2.953
Die wird dann refurbished wieder an jemand anderen weiterverkauft
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zuLu - The TriBe
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Alt 17. Juli 2012, 11:28   #11
Valhalla
 
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Schwerer Kreuzer
 
Registriert seit: Mai 2006
Beiträge: 6.955
amazon nimmt doch eh alles zurück.
__________________

Zitat:
Original geschrieben von Rya.Reisender



Über was redet ihr denn so alles mit euren Freunden? Und was macht ihr mit ihnen? Würde mich eigentlich mal ziemlich interessieren, immerhin geht der Thread ja darum, da würde ich jetzt auch gerne wissen, was man halt mit Freunden so tolles machen soll.
Valhalla ist gerade online  
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