StarCraft 2 Forum | inStarCraft.de by ingame™  
Alt 02. September 2003, 18:39   #1
ProphetXXL
 
Beiträge: n/a
Riesen Problem!!!

Advertising
ich kann seid heute net mehr ins bnet einloggen!!
es kommt die meldung:
Die anwendung konnte nicht identifiziert werden.
blablabla


ich habe aber die cds net mehr da ich vorgestern nem kumpel von mir die cds gegeben hab und nen crack gezogen hab.
(der hat auch einen tag lang wunderbar geklappt, ka obs an dem liegt)

kann ich da irgendwas tun jetzt?
oder gelitten?
 
Mit Zitat antworten
Alt 02. September 2003, 19:08   #2
Greg
 
Benutzerbild von Greg
Archon
 
Registriert seit: Aug 2001
Beiträge: 6.250
das bedeutet genau das was du auch gemacht hast:

Die exe datei hat net mehr die selbe checksumme wie das original da du sie gecracked hast, dementsprechend lässt dich das bnet auch net mehr rein

und natürlich kannste was dagegen tun, z.b. deine original cd vom kumpel zurueckholen und damit spielen
Greg ist offline  
Mit Zitat antworten
Alt 02. September 2003, 19:15   #3
ProphetXXL
 
Beiträge: n/a
hab ich mir fast gedacht...

nur mal so nebenbei, es ging einen ganzen tag lang das mit dem crack, warum jetzt nicht mehr?
 
Mit Zitat antworten
Antwort
Zurück   StarCraft 2 Forum | inStarCraft.de by ingame™ > Support Foren > Technik/Software-Forum

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.


ingame Netzwerk
Support | AGB | Probleme mit der Werbung melden
Online Werbung | Mediadaten | Unternehmen | Karriere | Presse | Impressum

© ingame GmbH, ingame™, in™ und incup™ sind eingetragene Markenzeichen der ingame GmbH. Verwendung von Inhalten nur mit schriftlicher Genehmigung.